Warum es erlaubt bleibt Höcke einen Faschisten zu nennen
Das Landgericht Hamburg hat, wie erst am Wochenende bekannt wurde, bereits am 16.3. einer einstweiligen Verfügung von Björn Höcke stattgegeben. Der Vorsitzende der AfD Fraktion im Thüringer Landtag ist mit einer Verfügung gegen eine Äußerung des Fraktionschefs der FDP im Berliner Landtag, Sebastian Czaja, vorgegangen. Er darf nun nicht mehr sagen, dass Höcke ein gerichtlich bestätigter Faschist ist. Ein Sprecher des Hamburger Landgerichts sagte gegenüber der Presse, dass ein Leser, denken könne, dass ein Gericht bestätigt habe, dass Höcke ein Faschist ist.
Der Streit geht um die Interpretation eines Urteils des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 25.9.2019. Eine Antifaschistin hat gegen eine Veranstaltung der AfD in Eisenach eine Kundgebung angemeldet. In der Anmeldung hieß es zur Begründung: „Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Höcke“. Die AfD ist gegen diese Formulierung juristisch vorgegangen. Die Stadt Eisenach hatte zwar die Kundgebung genehmigt, aber zur Auflage gemacht, dass Höcke nicht als Faschist bezeichnet werden dürfe. Gegen diese Auflage hat die Antifaschistin Widerspruch eingelegt. Das Landgericht Meiningen hat ihr in einem Eilverfahren Recht gegeben. Nicht weil, und das ist der springende Punkt, Höcke ein Faschist ist, sondern weil es in der politischen Auseinandersetzung möglich sein muss, ihn so zu bezeichnen. In der Begründung des Gerichts heißt es: „ (…) bei der Bezeichnung Höckes als „Faschist“ handele es sich um ein Werturteil, welches durch Artikel 5 GG als geschützte Meinung anzusehen sei. Es handele sich um eine subjektive Einordnung in einer gesellschaftlichen wichtigen Frage, durch die Grenzen zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschritten werde.“ Diesen Punkt hat das Landgericht Hamburg nicht zurückgenommen. Wir können in der politischen Auseinandersetzung mit der AfD und Björn Höcke weiter sagen, dass er ein Faschist ist.